Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau und endet mit dem Abbau
- Bei Übergabe der Mietsache ist von den Vertragsparteien ein Übergabeprotokoll zu erstellen,
in dem der ordnungsgemäße Zustand von Zelt und Zubehör festzustellen sind - Das Gelände für den Aufbau von unseren Zelten muss zugänglich sein. Der Mieter stellt
sicher dass zur Verankerung Löcher gebohrt werden können. Nach Beendigung der Mietzeit
hat der Mieter die Löcher zu schließen. Wir haften nicht bei Schäden am Untergrund.
Beschädigung von Pflaster, Asphalt und Plattenbelag durch Bohrungen - Für eventuelle Genehmigungen hat der Mieter zu sorgen
- Prüfbücher werden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Bauabnahme übernimmt der
Mieter - Absperrungen oder Sicherungsmaßnahmen werden vom Mieter veranlasst. Vor
Arbeitsbeginn werden entsprechende Pläne für alle Leitungen und Kabel zur Verfügung
gestellt z.B. Strom Gas Wasser Abwasser. Werden Sie nicht vorgelegt haftet der Mieter für
alle Folgeschäden - Bei Sturm oder Unwetter hat der Mieter alle Planen zu schließen und von Personen räumen
zu lassen - An Planen dürfen keine Schilder Girlanden oder ähnliches befestigt werden. Die Kosten für
die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand trägt der Mieter - Kann der Vermieter aufgrund von höherer Gewalt Sturm usw nicht aufbauen oder das Zelt
nicht in Betrieb genommen werden, sind Schadensersatzansprüche des Mieters
ausgeschlossen - Bei Beschädigungen oder abhanden gekommenes Mietgut haftet der Mieter
- Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter 30 Tage vor der Veranstaltung ist eine Summe von
60% eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80% fällig - Das Zelt muss jederzeit vom Mieter besichtigt werden können.
- Der Mietpreis ist bei Aufbau zu leisten es sei denn es wird eine andere Zahlungsvereinbarung
vorgenommen - Der Mieter ist während der Veranstaltung für das Zelt verantwortlich und hat unter anderem
dafür zu Sorgen, dass nicht mehr als eine Person je qm sich im Zelt befinden und das alle
Notausgänge frei gehalten werden. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder
einem Dritten keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung des Zeltes ergeben. - Im Winter sind die Zelte und Lagerzelte von Schnee zu befreien die Kosten gehen zu Lasten
des Mieters. Dieses geschieht am Besten durch eine ausreichende Beheizung mind. 12°C
Dauertemperatur. - Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
- Bei Dauermieten ist der Vermieter berechtigt im Falle von zwei rückständigen Monatsmieten
das Mietverhältnis umgehend zu beenden und ungeachtet der noch vorhandenen Belegung
abzubauen wir haften nicht für Schäden des Gutes des Mieters. Der Abbautermin wird
bekannt gegeben um eine rechtzeitige Räumung zu ermöglichen - Kommt es während des Auf- und Abbaus zu Verzögerungen hat der Mieter die Mehrkosten
zu tragen - Transportkosten und Transportrisiko gehen zu Lasten des Mieters
- Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen davon nicht berührt
